Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Dienstleistungen rund um den Ofen berechnen wir nach Aufwand:
(Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% Mehrwertsteuer)
Beratungshonorar Herr Dehn als Einzelleistung:
85,00 pauschal pro angefangene Stunde für allgemeine Beratungsleistung, Abstimmung mit sonstigen am Bau beteiligter, Schornsteinfeger etc.
Die Beratung umfasst Empfehlungen zu allen relevanten Themen, wie Bausubstanz, Raumaufteilung, Licht, Raumhygiene, Heizrhythmus, Kältebrücken etc.
Wegegeld:
Anlieferung eines Ofens: 1,45€ pro km inkl. Zeitaufwand Fahrer.
Zusätzliche Fachkraft nach Erfordernis: 1,00 pro km.
Die Kilometerpauschalen berechnen wir je gefahrenen Kilometer.
Zusätzlich bauseits bedingte Anfahrten werden analog den o.g. Konditionen zur Abrechnung gebracht.
Montagekosten:
Für die Montage eines transportablen Kaminofens berechnen wir 1,00 € pro kg Ofen.
Für alle weiteren Arbeiten (bauseits bedingte Zusatzarbeiten, Anschlussarbeiten, Reparaturen, individuelle Montagen, Werkstattarbeiten):
Montagekosten Meister Herren Dehn: 78,00€ / Std.
Montagekosten Monteur: 68,00 / Std.
Treppengeld:
Bis 250kg Modell 1. Etage: 50,00 €
Ab 250kg Modell 1. Etage: 75,00 €
Jede weitere Etage: 25,00 € bzw. 50,00 €
Bestellung von Öfen:
Um die Bestellung eines Ofens auszulösen, bitten wir um Anzahlung von 20% auf den Ofen. Entweder wird der Ofen dann beim Hersteller bestellt oder Öfen an Lager (historisch oder neu) werden für Sie reserviert und baldmöglich hergerichtet.
Lieferzeiten moderne Öfen oder Lagerware:
Die Lieferzeiten richten sich nach den Herstellern der Öfen. Wenn der Ofen an Lager ist, so benötigen wir i.d.R. 3-4 Wochen Vorlaufzeit für einen Montagetermin.
Lieferzeit Schweizer Kachelöfen:
Die Umrüstung eines Schweizer Kachelofens mit moderner Technik kann nach Bestellung mit 6 bis 12 Monaten Wartezeit verbunden sein.
Bereitstellung:
Die Bereitstellung eines georderten Ofens ist nach Ankunft bzw. Fertigstellung 8 Wochen lang kostenfrei. Danach können Lagerkosten anfallen (30,00 € pro Monat und pro Palettenstellplatz).
Flankierende Maßnahmen:
Durch den Bauherrn ist sicherzustellen, dass der zuständige Schornsteinfeger vor Beginn der Maßnahme informiert wird, sodass die vorgesehene Maßnahme vorab freigeben wird und nach erfolgter Montage die Gesamtanlage (Ofen inkl. Anschluss und Schornstein) abgenommen wird.
Für die Funktionalität und Betriebssicherheit der Schornsteinanlage bzw. Rauchabzugswege übernehmen wir keine Haftung – hierzu ist ausschließlich der zuständige Schornsteinfeger heranzuziehen.
Die Tragfähigkeit der Aufstellfläche ist durch den Bauherrn sicherzustellen. Hierzu ist im Zweifelsfall durch den Bauherrn eine Fachkraft heranzuziehen.
Wenn ein Ofen gebaut oder eingebaut wird, so ist das oft ein Eingriff in bewohnte Räumlichkeiten. Grundsätzlich werden durch uns hierbei direkt betroffene Bereiche unmittelbar um die Baustelle herum geschützt (Abdeck-Vlies). Weiterführende Schutzmaßnahmen für ggf. besonders zu schützende Gegenstände oder Einbauten sind vor Montagebeginn durch den Bauherrn zu benennen, geeignete Schutzmaßnahmen sind zu besprechen und ggf. gesondert zu vereinbaren. Grundsätzlich obliegt die Sicherstellung des Schutzes der Peripherie dem Bauherrn.
Oft kommt es vor, dass Abbrucharbeiten oder sonstige Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen werden müssen. Verbrennungsluftzufuhr und Rauchabzug müssen gegebenenfalls verlegt oder hergestellt werden. Eventuell müssen Elektriker und Heizungsbauer hinzugezogen werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Zusatzarbeiten mitunter hohe Kosten verursachen können. Umso wichtiger ist es solche Eingriffe vorher detailliert zu planen.
Natürlich kann es durchaus vorkommen, dass im Zuge dieser bauseits bedingten Zusatzarbeiten verdeckte Bauschäden, insbesondere bei Altbauten, zum Vorschein kommen oder alte Baumängel entdeckt werden.
Alle diese Dinge sind zunächst nicht im Gewerkpreis eines Ofens enthalten und müssen von Fall zu Fall immer wieder aufs Neue besprochen bzw. berechnet werden. Hierbei sind Sie in unserem erfahrenen Team gut aufgehoben.
Umgang mit historischer Bausubstanz
Schweizer Kachelöfen: Es handelt sich um historische Unikate, die in liebevoller Handarbeit komplett zerlegt und neu wieder aufgebaut werden. Bestehende Blessuren aus dem vergangenen Jahrhundert werden technisch funktional bearbeitet und nach unseren Möglichkeiten optisch aufgearbeitet.
Für bereits bestehende Mängel (sichtbar wie verdeckt) übernehmen wir keine Haftung. Beim Herausnehmen der Kacheln kann es zu weiteren Bruchstellen durch bereits vorhandene Haarrisse kommen und ggf. sichtbar bleiben.
Die Kacheln werden gereinigt, wenn erforderlich geklebt und Beschädigungen der Glasur werden retuschiert. Gut erhaltene Kacheln, z.B. von der Rückseite, können ggf. vorne eingebaut werden. Bestehende Warmhaltefächer werden in der Regel stillgelegt, das Türchen verbleibt aus ggf. aus optischen Gründen.
Reparaturen an Bestandsöfen/ Inspektionen/ Instandsetzung: Reparaturen an Bestandsöfen, im Besonderen bei fest installierten Kachelöfen, sind als örtlich begrenzte Einzelmaßnahme zu betrachten. Eine Gewährleistung auf die gesamthafte Funktionalität des Ofens bzw. auf die Gesamtanlage ist ausgeschlossen.
Arbeiten an Bestandsöfen werden durch uns mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Im Besonderen bei Kachelöfen, die nicht durch uns errichtet wurden (Fremdöfen) kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Arbeiten an der Kachelhülle (Öffnen zu Reinigungszwecken etc.) zu Beschädigungen an der Ofenhülle kommen kann (z.B. bei Vorhandensein von abbindendem Mörtel an Kacheln oder Reinigungsöffnungen etc., was ggf. nicht erkennbar ist). Für solche Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Inspektionen zum Allgemeinzustand von Bestandsöfen, im Besonderen von fest installierten Kachelöfen können nur soweit wie einsehbar erfolgen. Einschätzungen zum Allgemeinzustand und ggf. getroffene Empfehlungen zu erforderlichen Ertüchtigungen führen nicht zur Gewährleistung unsererseits bzgl. der gesamthaften Funktionalität bzw. auf die Gesamtanlage.

