Seit der Einführung der 1. BImschV am 22.03.2010 verschwinden historische Öfen (vor Bj.1950) nach und nach von der Bildfläche und mit ihnen die kleine, hoch geschätzte Branche der Ofenrestauratoren. Grund: Seit diesem Stichtag dürfen nur noch solche Öfen neu angeschlossen werden, die die Abgaswerte der BImschV nachweisen können. Zwar hat der Gesetzgeber ausdrücklich einen Bestandsschutz für historische Öfen und Herde (Bj. vor 1950) vorgesehen, die vor dem Stichtag bereits an ihrem Standort angeschlossen waren, hat aber für einen Umzug solcher Geräte an neue Standorte keine Sonderregelung geschaffen. Somit wandert manches lieb gewonnene Erbstück auf den Schrott.
Bisher traten in solchen Fällen die wenigen hoch motivierten Ofenrestauratoren auf den Plan. Historische Öfen wurden instand gesetzt, veraltete Technik teilweise erheblich verbessert bzw. für den sparsamen Holzbrand tauglich gemacht. Haben sie doch etwas, was dem modernen Holzofen oft fehlt: schwere gusseiserne Gehäuse und viel Schamotte oder Keramik, die für nachhaltige Heizeffekte gebraucht werden. Manche Öfen wie z.B. der Schweizer Kachelofen oder der Hamburger Kachelofen sind seit mehr als 100 Jahren als Holzbrandöfen konzipiert und schaffen die Abgasgrenzwerte der 1. Version der BImschV aus dem Stand. Aber keiner der kleinen Traditionsbetriebe im klassischen Ofenbau hat die Mittel, solche Öfen einer individuellen Prüfung bei einem Institut zu unterziehen. Somit wird ein großer Teil der kulturhistorisch, technisch und ästhetisch wertvollen Geräte unwiederbringlich von der Bildfläche verschwinden. Auch der Berufsstand des Ofen-Instand-Setzers im klassischen Sinne wird, bis auf wenige Ausnahmen, aussterben.